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MwSt - Rückerstattung
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| Mehrwertsteuer - Rückerstattung
für Touristen, die Südafrika auf dem Luft- oder Seeweg verlassen |
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Wer kann Anspruch erheben?
Nichtansässige Inhaber eines
ausländischen Reisepasses, die über 7 Jahre alt sind und sich
nur vorübergehend in Südafrika aufhalten, sind zu einer Rückerstattung
der Mehrwertsteuer berechtigt, unter der Voraussetzung, dass der Händler
MwSt erhoben hat und der Händler ein eingetragener MwSt Verkäufer
ist. Personen, die in Südafrika wohnen oder einen südafrikanischen
Reisepass besitzen, sind davon ausgeschlossen. |
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| Wie beantragen Sie Ihre Steuerrückerstattung? |
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1. Dokumentation
Sie weisen sich einfach dem Verkäufer
gegenüber als ausländischer Tourist aus und bitten um eine Steuerrechnung
( = Tax Invoice) für die Waren, die Sie gekauft haben.
Eine Steuerrechnung muß folgende
Informationen enthalten:
-
Das Wort "Tax Invoice" (=”Steuerrechnung”)
-
Die Mehrwertsteuer-Registriernummer
= VAT registration number
-
Name und Anschrift des Verkäufers
-
Eine genaue Beschreibung der gekauften
Ware
-
Der genaue Betrag der verrechneten MwSt
(= the amount of VAT charged) oder eine Bestätigung, daß die
Mehrwertsteuer im Preis der Ware eingeschlossen ist (= statement
that VAT is included).
-
Eine Steuerrechnungsnummer = Tax Invoice
number
-
Datum der Ausstellung der Steuerrechnung
= date of issue of the Tax Invoice
-
Der Preis der Waren in südafrikanischen
Rand
-
Im Fall eines Einkaufs über R 500.00
müssen Name und Adresse des Käufers und die Menge der gekauften
Waren auf der Steuerrechnung erscheinen.
Beachten Sie bitte: Nur diejenige Person,
deren Namen auf der Rechnung erscheint, kann die Steuerrückerstattung
beantragen. |
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2. Inspektion
Sie müssen bei Ihrer Ausreise
aus Südafrika die gekauften Güter einem südafrikanischen
Zollbeamten (South African customs officer)oder einem Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbeamten
(= VAT Refund) zur Inspektion vorlegen. Die Inspektion muß mittels
Zollstempel (=customs stamp) oder Mehrwertsteuerrückerstattungs Vermerk
(= VAT Refund Administrator endorsement) auf jeder Rechnung bestätigt
werden, für die Sie eine Steuerrückerstattung verlangen wollen.
Beachten Sie bitte: Keine Inspektion
- keine Rückerstattung! |
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3. Anforderung
Legen Sie Ihre Forderung bei einem
Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbüro (= VAT Refund office) oder
bei einem Zollbeamten vor dem Einbuchen auf einem der folgenden Flughäfen
oder Seehäfen vor. |
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Generelle Informationen
Die Gesamtsumme der gekauften Waren
muss R 250,00 übersteigen um für eine Mehrwertsteuer - Rückerstattung
zu qualifizieren und muss spätestens 90 Tage nach dem Rechnungsdatum
ausgeführt werden.
Für Dienstleistungen und Waren
die innerhalb Südafrikas verbrauchten wurden ist keine Mehrwertsteuer
- Rückerstattung möglich.
Die zurückerstattete Mehrwertsteuer
erhalten Sie in Form eines Schecks, den Sie nach der Passkontrolle im Flughafen
an einem dafür vorgesehenen Schalter in Bargeld umtauschen können.
Beachten Sie bitte, dass Umtausch- und Bearbeitungsgebühren von mind.
R 10,00 bis max. R 250,00 anfallen werden, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen
werden.
Weitere Details erhalten Sie bei:
VAT Refund Administrator (Pty) Ltd, Johannesburg
Telefon: +27 - 11 / 390 29 70, Telefax:
+27 - 11 / 390 27 87, E-mail: info@taxrefunds.co.za |
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