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Mehrwertsteuer - Rückerstattung für Touristen, die Südafrika auf dem Luft- oder Seeweg verlassen
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Wer kann Anspruch erheben?
Nichtansässige Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die über 7 Jahre alt sind und sich nur vorübergehend in Südafrika aufhalten, sind zu einer Rückerstattung der Mehrwertsteuer berechtigt, unter der Voraussetzung, dass der Händler MwSt erhoben hat und der Händler ein eingetragener MwSt Verkäufer ist. Personen, die in Südafrika wohnen oder einen südafrikanischen Reisepass besitzen, sind davon ausgeschlossen.
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Wie beantragen Sie Ihre Steuerrückerstattung?
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1. Dokumentation
Sie weisen sich einfach dem Verkäufer gegenüber als ausländischer Tourist aus und bitten um eine Steuerrechnung ( = Tax Invoice) für die Waren, die Sie gekauft haben.

Eine Steuerrechnung muß folgende Informationen enthalten:

  • Das Wort "Tax Invoice" (=”Steuerrechnung”)
  • Die Mehrwertsteuer-Registriernummer = VAT  registration number
  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Eine genaue Beschreibung der gekauften Ware
  • Der genaue Betrag der verrechneten MwSt (= the amount of VAT charged) oder eine Bestätigung, daß die Mehrwertsteuer im Preis der Ware eingeschlossen ist  (= statement that VAT is included).
  • Eine Steuerrechnungsnummer = Tax Invoice number
  • Datum der Ausstellung der Steuerrechnung = date of issue of the Tax Invoice
  • Der Preis der Waren in südafrikanischen Rand
  • Im Fall eines Einkaufs über R 500.00 müssen Name und Adresse des Käufers und die Menge der gekauften Waren auf der Steuerrechnung erscheinen.
Beachten Sie bitte: Nur diejenige Person, deren Namen auf der Rechnung erscheint, kann die Steuerrückerstattung beantragen.
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2. Inspektion
Sie müssen bei Ihrer Ausreise aus Südafrika die gekauften Güter einem südafrikanischen Zollbeamten (South African customs officer)oder einem Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbeamten (= VAT Refund) zur Inspektion vorlegen. Die Inspektion muß mittels Zollstempel (=customs stamp) oder Mehrwertsteuerrückerstattungs Vermerk (= VAT Refund Administrator endorsement) auf jeder Rechnung bestätigt werden, für die Sie eine Steuerrückerstattung verlangen wollen.

Beachten Sie bitte: Keine Inspektion - keine Rückerstattung!

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3. Anforderung
Legen Sie Ihre Forderung bei einem Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbüro (= VAT Refund office) oder bei einem Zollbeamten vor dem Einbuchen auf einem der folgenden Flughäfen oder Seehäfen vor.
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Generelle Informationen
Die Gesamtsumme der gekauften Waren muss R 250,00 übersteigen um für eine Mehrwertsteuer - Rückerstattung zu qualifizieren und muss spätestens 90 Tage nach dem Rechnungsdatum ausgeführt werden.

Für Dienstleistungen und Waren die innerhalb Südafrikas verbrauchten wurden ist keine Mehrwertsteuer - Rückerstattung möglich.

Die zurückerstattete Mehrwertsteuer erhalten Sie in Form eines Schecks, den Sie nach der Passkontrolle im Flughafen an einem dafür vorgesehenen Schalter in Bargeld umtauschen können. Beachten Sie bitte, dass Umtausch- und Bearbeitungsgebühren von mind. R 10,00 bis max. R 250,00 anfallen werden, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden.

Weitere Details erhalten Sie bei:  VAT Refund Administrator (Pty) Ltd, Johannesburg
Telefon: +27 - 11 / 390 29 70, Telefax: +27 - 11 / 390 27 87, E-mail:  info@taxrefunds.co.za

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